Friendship-Tuning


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Wissenswertes

Über uns


Abnahmebestimmungen


Alle von uns produzierten GFK-Teile werden mit einem Dekra Materialgutachten geliefert und können in jeder Dekra und TÜV Hauptniederlassung nach § 21 der StVZO per Einzelabnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.
Alle von uns vertriebenen GFK-Teile werden nach Teilegutachtenstandard gefertigt.

Wir stellen alle GFK-Teile vom Entwurf, Prototypenbau bis hin zum fertigen Endprodukt selbst her. Da wir aber lediglich Kapazitäten für Kleinserien haben, lohnt es sich für uns nicht, für jedes Modell ein Teilegutachten anfertigen zu lassen.

Nicht von uns produzierte GFK-Teile sind besonders gekennzeichnet.


Unterschiede Teilegutachten/Materialgutachten


1. Materialgutachten

Das Materialgutachten ist lediglich eine Materialprüfung, welches dem amtlich anerkannten Sachverständigen Aufschluss über Zusammensetzung und Verarbeitung des Materials gibt. Des Weiteren kann der amtlich anerkannte Sachverständige dem Gutachten den Verlauf eines Materialsplittertests entnehmen und anhand dieser Daten sowie einer Anbauprüfung am Fahrzeug eine Einzelabnahme nach § 21 der StVZO durchführen.


2. Teilegutachten

Prüfgrundlage ist hier ebenfalls das Materialgutachten.

Beim Teilegutachten wird in einem Dekra- oder TÜV-Testcenter von einem Prüfingenieur eine Anbauprüfung an einem Testfahrzeug durchgeführt. Bei der Anbauprüfung werden die Befestigungspunkte (möglichst die originalen Punkte), die Zugänglichkeit der Abschleppvorrichtung sowie die zulässige Bodenfreiheit geprüft und getestet. Das Teilegutachten kann auf bestimmte Motoren begrenzt sein. Dies liegt daran, dass bei Fahrzeugen, die schneller als 210 km/h fahren, eine Testfahrt auf einer Teststrecke durchgeführt werden muss um den Einfluss auf die Fahrzeugaerodynamik zu prüfen. Das heißt, dass das Testfahrzeug im Idealfall die Topmotorisierung haben muss.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Teilegutachten bis zu dem Motor begrenzt, welchen das Testfahrzeug hatte.

Gibt es in der Modellreihe kein Fahrzeug, welches schneller als 210 km/h fährt, müssen keine Geschwindigkeitstests durchgeführt werden.




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